Junghüpfer,

sind schulpflichtige Mitglieder. Sie gelten nicht als Aktivmitglieder. Daher besitzen sie kein Stimmrecht. Besuchte Auftritte werden durch den Vorstand festgelegt. Die Aufsichtspflicht obliegt während dieser Auftritte der Guggenmusig bis zum vereinbarten Abholzeitpunkt der Eltern.

Probezeiten sind wie folgt: Ab September immer Montags 19:45-20:30 bis Solothurner Fasnacht

 

Wenn Ihr Kind auch gerne in die Guggenmusig kommen möchte, gehen Sie bitte über das Kontakt Formular.


Althüpfer,

kann ein Mitglied werden, welches länger als 10 Jahre aktiv in der Guggenmusig dabei ist und zusätzlich über 50 Jahre alt ist. Sie sind Atkivmitglieder und haben somit die gleichen Recht und Pflichten. Althüpfer sollen bestrebt sein 1/2 der Proben besucht zu haben.